Vertreter der BGBW Heilbronn sowie der Staatsanwaltschaft Mosbach haben sich am 22. Januar 2024 über das operative Geschäft in
den Leistungsbereichen Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich ausgetauscht. Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Florian Kienle und
Oberstaatsanwalt Hansjörg Bopp besprachen dabei mit Carsten Glaser (TOA-Multiplikator bei der BGBW) und Tim Schreiber
(Einrichtungsleiter) den aktuellen Stand in den genannten Arbeitsbereichen. Das Fazit war, aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen BGBW
und Staatsanwaltschaft, sehr positiv. Im Bereich der Körperverletzungsdelikte will man die Gerichtshilfe künftig verstärkt
zur Unterstützung der Ermittlungsarbeit nutzen.
Im Anschluss an das Gespräch fand ein Austausch mit den Dezernent*innen statt - sie bilden die Ermittlungsabteilung der Staatsanwaltschaft: Carsten Glaser und Tim Schreiber informierten die Teilnehmenden über die restaurative Methode Täter-Opfer-Ausgleich sowie die Gerichtshilfe. Offene Fragen konnten gegenseitig gestellt und besprochen werden. Schnell ergab sich der Konsens, dass insbesondere der Täter-Opfer-Ausgleich unerlässlich für erfolgreiche Kriminalprävention ist und intensiver eingesetzt werden sollte.
Um die unkomplizierte und enge Zusammenarbeit fortzuführen, wird Ende des Jahres ein weiterer Austausch in den Räumlichkeiten der BGBW Mosbach stattfinden. Die BGBW Heilbronn bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.